Der Regierungsrat hat in der Sitzung vom 7. Juni 2022 das Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Thurgau auf den 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt.
Beim Öffentlichkeitsprinzip geht es nicht primär um den Schutz der eigenen Daten, sondern um die Transparenz der Verwaltung (Einsicht in Akten und Informationen durch die öffentlichen Organe).
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Einige Gesetze zum Öffentlichkeitsprinzip
Es ist davon auszugehen, dass der Regierungsrat des Kantons Thurgau in den nächsten Tagen das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft setzen wird.
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