Hier finden Sie Dokumente zur Entstehung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Beim Öffentlichkeitsprinzip geht es nicht primär um den Schutz der eigenen Daten, sondern um die Transparenz der Verwaltung (Einsicht in Akten und Informationen durch die öffentlichen Organe).
Inkrafttreten Öffentlichkeitsgesetz
Der Regierungsrat hat in der Sitzung vom 7. Juni 2022 das Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Thurgau auf den 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt.
Einige Gesetze zum Öffentlichkeitsprinzip
Es ist davon auszugehen, dass der Regierungsrat des Kantons Thurgau in den nächsten Tagen das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft setzen wird.
BGE 147 I 463: Einsicht in abgeschlossene Strafakten
Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens.
BGE 147 I 47: Einsicht in Untersuchungsbericht ausserhalb Gerichtsverfahren
Dokumente, die ausserhalb eines Gerichtsverfahrens erstellt wurden (und sich in den Verfahrensakten im weiteren Sinn befinden), bleiben nach den Bestimmungen über das Öffentlichkeitsprinzip zugänglich. Auf Dokumente, deren Erstellung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ausdrücklich angeordnet wurde, kommen diese Bestimmungen hingegen nicht zur Anwendung.
Öffentlichkeitsprinzip nun auch im Kanton Thurgau
Die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau haben heute das Öffentlichkeitsprinzip angenommen. Jetzt geht es an die Umsetzung des Volkswillens, d.h. es muss für den Kanton Thurgau ein Öffentlichkeitsgesetz erstellt werden. In diesem sind die konkreten Einzelheiten zu regeln. Erst wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist, können Gesuche um Einsicht gestellt werden.
BGE 144 II 77: Einsicht bei Geheimhaltung
Damit ein Geheimhaltungstatbestand nach Art. 7 Abs. 1 BGÖ greift, muss die bei einer Zugangsgewährung drohende Verletzung öffentlicher oder privater Interessen ernsthaft sein und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten.
BGE 144 II 91: Abluftdaten Kernkraftwerk Leibstadt (KKL)
Bei den Abluftemissionsdaten (EMI-Daten) des KKL handelt es sich um ein amtliches Dokument im Sinne von Art. 5 BGÖ.
BGE 142 ii 324: Einsicht in Agenda Rüstungschef
Bei der Outlook-Agenda des ehemaligen Rüstungschefs handelt es sich um ein amtliches Dokument im Sinne von Art. 5 BGÖ.
BGE 142 II 313: Einsicht in Anzahl Amtshilfegesuche im Steuerbereich
Das Verhältnis des Transparenzgebots zu besonderen Vertraulichkeitsregeln lässt sich nicht generell festlegen, sondern ist von Fall zu Fall zu ermitteln.