Hier finden Sie ein Musterschreiben für die Gutheissung eines Gesuches um Einsichtnahme in amtliche Akten.
Herr / Frau
Vorname Name
Strasse Nr.
PLZ Ort
Telefonnummer/ Geschäftsnummer / Sachbearbeiter/in
Ort, Datum
Ihr Gesuch um Einsicht in amtliche Akten vom ...
Sehr geehrte/r Name
Nach Prüfung Ihres Gesuchs in erwähnter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Gesuch vollumfänglich/teilweise stattgegeben wird.
Bei Einsicht vor Ort (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 ÖffG): Aufgrund der umfassenden Aktenlage hat die Einsicht in die amtlichen Akten vor Ort bei uns auf dem Amt zu erfolgen. Wir bitten Sie, uns zwecks Terminvereinbarung zu kontaktieren.
Bei schriftlicher Information über den Inhalt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 2 ÖffG): Aufgrund der Aktenlage ist eine Einsicht in die Akten in der Form einer Information über den Inhalt der von Ihnen bezeichneten amtlichen Akten zielführend.
Variante 1: Diese enthalten die folgenden Aktenstücke (Bezeichnung, Inhalt, Datum, ev. Aktenverzeichnis mitteilen) und folgenden Inhalt …
Variante 2: Wir werden Sie in den nächsten Tagen telefonisch kontaktieren.
Bei Herausgabe (§ 9 Abs. 1 Ziff. 3 ÖffG):
Variante 1: In der Beilage erhalten Sie eine Kopie der bezeichneten Akten, welche zum Schutz von Dritten teilweise geschwärzt sind.
Variante 2: In der Beilage erhalten Sie die Originalakten. Diese sind bis am Datum voll-ständig und unbeschädigt zu retournieren.
Sollten Sie mit unserer Stellungnahme zu Ihrem Gesuch um Akteneinsicht nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, innert 20 Tagen ab Erhalt ein Schlichtungsgesuch beim Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten des Kantons Thurgau zu beantragen.
Freundliche Grüsse
Vorname Name
Beilage erwähnt
(Stand: 11.03.2024)