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BGE 136 II 399: Einsicht in Abgangsvereinbarung


Als einfache Beilagen zum Antrag an den Bundesrat, welche vor Eröffnung des Mitberichtsverfahrens erstellt wurden, unterliegen die Abgangsvereinbarungen nicht der Geheimhaltung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 BGÖ.

Das Urteil finden sie hier.

(Stand: 05.06.2022)