Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden darf, für die Zeiterfassung einen Fingerabdruck-Scanner zu verwenden.
Das Gericht kam sinngemäss zum Ergebnis, dass es sich bei der Erfassung von Fingerabdrücken um die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten handle. Dazu wird auch bei uns eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage verlangt, welche aber nicht vorliegt.
Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.
(Stand: 27.08.2020)