Whats-App wurde von Facebook aufgekauft. Nun verfügt Facebook über die Adressdaten der WhatsApp-Mitteilungen und wird diese aktiv für eigene Zwecke verwenden.
Die Übernahme des Instant-Messaging-Dienstes WhatsApp durch das soziale Netzwerk Facebook hat datenschutzrechtliche Konsequenzen für die Anwender. Insbesondere Geheimnisträger sollten sich bewusst sein, dass der unbedachte Einsatz von WhatsApp sehr negative Auswirkungen haben kann:
- Mit WhatsApp werden Nachrichten übertragen. Die Übertragung der Nachrichten ist End-to-End-verschlüsselt (ob ein Oberschlüssel existiert, soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden). Die Anwender vertrauen darauf, dass die verfassten Meldungen für Dritte nicht einsehbar sind. Dass aber neben dem Inhalt der Meldung noch weitere Angaben vertraulich seien sollten, wird dem Anwender oft erst zu spät bewusst.
- WhatsApp speichert bekanntlich auch, wer mit wem kommuniziert. Diese Verbindungsdaten der Benutzer sind also WhatsApp bekannt.
- Da WhatsApp von Facebook übernommen wurde, kennt Facebook die von WhatsApp ermittelten Verbindungsdaten - und somit die persönliche Vernetzung der einzelnen Anwender - nun ebenso.
- Facebook betreibt eine sehr aktive Kundenbindung.
- Wenn nun ein Staatsanwalt oder ein Psychiater per WhatsApp mit seinen "Kunden" kommuniziert, werden die Kommunikationspartner dieser Geheimnisträger an Facebook übermittelt; und was macht nun also Facebook mit diesen Daten?
Facebook teilt den "Freunden" des Staatsanwaltes bzw. des Psychiaters dann irgendwann mit, dass Herr XY auch noch mit dem Staatsanwalt bzw. mit dem Psychiater "befreundet" sei, d.h. Kontakt hatte.
Also, liebe Geheimnisträger, verwendet bitte WhatsApp nicht für Eure Kommunikation!
(Stand: 02.09.2016)