Im Kanton Thurgau können sich natürliche und juristische Personen auf deren Datenschutzrecht berufen, sobald sie durch die Daten bestimmt oder bestimmbar sind.
Personendaten sind Daten über Personen. Sobald Personen durch Daten bestimmt sind oder bestimmbar werden, gilt das Datenschutzgesetz. Im Gegensatz zu anderen Datenschutzgesetzen können sich im Kanton Thurgau sowohl natürliche Personen [1] als auch juristische Personen [2] auf den eigenen Datenschutz berufen.
[1] | § 3 Abs. 1 TG DSG |
[2] | Bei natürlichen Personen handelt es sich um Menschen. |
[3] | Bei juristischen Personen handelt es sich um Gesellschaften wie Aktiengesellschaften, Kommandit-Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften oder Vereine und privatrechtliche Stiftungen, sowie um juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Körperschaften, Anstalten oder öffentlichrechtliche Stiftungen. (Stand: 12.11.2015) |