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Unternehmen wehren sich gegen Datenschutzbeauftragte

Beitrag von ft

Handelsblatt

Derzeit ist die Tendenz erkennbar, dass sich Unternehmen mit einem US-Bezug gegen die Veröffentlichungen von Datenschutzbeauftragten zur Wehr setzen. Der "Job" des Datenschutzbeauftragten wird allmählich gefährlicher.

So hat der deutsche Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor den Gefahren von WhatsApp gewarnt. Dieser Messenger soll von seinen Bundesbehörden nicht verwendet werden. WhatsApp wehrt sich gegen die Aussagen des Datenschutzbeauftragten und behauptet, es würden keine Meta-Daten an Facebook weitergegeben. Jede Unternehmung darf seine Sicht der Dinge selbstverständlich darlegen.

In einem anderen Fall soll nun aber Microsoft Deutschland den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen Videokonferenz-Leitfäden sogar abgemahnt haben! Damit soll erreicht werden, dass der Datenschutzbeauftragte "unrichtige Aussagen" so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen habe. Es geht nun also nicht mehr nur darum, dass ein Unternehmen die eigene Sichtweise als Gegendarstellung kundtut - nun wird aktiv gegen die behördlichen Aussagen vorgegangen!

Ob die Aussagen aus Berlin richtig oder falsch waren, kann und will ich nicht beurteilen. Es stellt sich aber die Frage, ob für die behördliche Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten bald eine umfassende Immunitätsregelung geschaffen werden muss? Ich hoffe nicht, dass dies in der Schweiz je nötig sein wird.

Ein Datenschutzbeauftragter hat selbstverständlich nicht zu beurteilen, ob eine Software gut oder schlecht ist. Es wird denn auch vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau nie behauptet, Microsoft, WhatsApp oder andere Unternehmen würden schlechte Software herstellen. Das Problem liegt aber daran, dass bei US-bezogenen Unternehmen ein vermehrtes Interesse festzustellen ist, dass die Personendaten der Klienten nicht mehr bei diesen lokal gespeichert werden können, sondern auf fremden Servern liegen müssen. Dies ist für US-Behörden nicht erst seit dem CLOUD Act interessant, sondern war schon beim Patriot Act oder beim US Freedom Act ein Thema.

(Stand: 08.06.2020)