Auf dieser Seite finden Sie den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau des Jahres 2013.
Der Tätigkeitsbericht 2013 (11.4 MB) ist hier herunterladbar.
Es wird auf die folgenden Fragen näher eingegangen:
- Darf eine Gemeinde die Daten der Neuzuzüger an die Ortsparteien herausgeben?
- Darf eine Gemeinde an die Eidgenössische Jugendbefragung eine Liste der 19-jährigen Einwohnerinnen abgeben, damit die jungen Frauen anschliessend zwecks Befragung kontaktiert werden?
- Darf eine Gemeinde eine Videokamera aufstellen, um das Gemeindehaus vor Vandalen zu schützen?
- Darf der Kanton im Internet den Namen des Grundeigentümers auf einer Karte veröffentlichen?
- Darf die Steuerverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass dieser all seine Krankheiten bekannt gibt, obwohl er bereits eine Liste der Krankenkasse über die steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten eingereicht hat?
- Darf eine Schweizer Universität von der Polizei zur Sprachforschung die allenfalls noch vorhandenen Notrufmeldungen aus dem Jahre 2006 erhalten?
- Kann ein Hinweis am Ende einer E-Mail (Disclaimer) datenschutzrechtlich einen gewissen Schutz für personenbezogene Daten mit sich bringen?
- Darf die Kantonsverwaltung für die Erstellung einer öffentlichen Broschüre Personenfotos verwenden, wenn zwar keine Einverständniserklärung der aufgenommenen Person vorliegt, diese aber nur von hinten abgebildet wird?
- Was kann ich tun, damit der Hinweis auf meine vor vielen Jahren erfolgte zwangsrechtliche Liegenschaftsversteigerung (pdf-Datei) nicht mehr von Google angezeigt wird?
(Stand: 16.03.2016)