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Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.


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  1. Autofahrerbewertung verstösst gegen Datenschutz


    Krank

    In Deutschland existiert ein Internetportal, in welchem das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern mit einem Ampelschema bewertet werden kann. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass dies datenschutzrechtlich nicht zulässig ist (Aktenzeichen: 16 A 770/17).

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