Das Bundesgericht kommt in einem heute veröffentlichten Urteil zum Ergebnis, dass die im Kanton Thurgau eingesetzte automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV; d.h. die Nummernschilderkennung) über keine genügende gesetzliche Grundlage verfüge und deshalb die damit erfassten Beweise "tendenziell nicht verwertet werden dürfen". Das Obergericht muss nun den alten Fall neu beurteilen.
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Betrüger verdienen zwar gut, aber Bitcoinzahlungen sind einsehbar!
Da behauptet doch jemand, er habe meine Handy-Kamera gehackt und mich beobachtet. Fehlanzeige!
Deutschland: Urteil Bundesgerichtshof zu Dashcams
Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess geäussert. Dabei wurde nebenbei auf die Zulässigkeit von Dascams eingegangen (Urteil Nr. 88/2018).
Dashcam mit Dauerüberwachung ist unzulässig
Das Amtsgericht München hat eine Fahrzeughalterin verurteilt, weil sie dauerhaft Videoaufnahmen der vor und hinter ihr befindlichen Fahrzeuge anfertigte (Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17).
Datenschutz ist nicht statisch
In der Thurgauer Zeitung wird heute berichtet, dass Google Street View im Herzen des Kantons Thurgau eine Gemeinde fast vollständig ausgelassen habe. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass der Kanton entsprechende Listen von Google verifiziere. Märstetten sei ein weisser Fleck auf der Karte von Goggle Street View. Falls dem so wäre, wie könnte es dazu kommen?
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