Es gibt im Datenschutzgesetz des Kantons Thurgau eine Liste der besonders schützenswerten Personendaten; diese ist aber nicht abschliessend.
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Darf ein Privater in seine Daten Einsicht nehmen?
Grundsätzlich darf ein Privater vom verantwortlichen Organ Einsicht in die eigenen Daten verlagen.
Wo finde ich Bestimmungen zum Datenschutz?
Im Kanton Thurgau wird der Datenschutz in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt.
Zwar lässt sich ein Grossteil der Datenschutz-Fragen bereits mit dem kantonalen Datenschutzgesetz beantworten. Wie in den übrigen Kantonen bestehen aber neben dem allgemeinen Datenschutzgesetz noch viele weitere Gesetzesbestimmungen mit Einzelregelungen zum Datenschutz.
Die folgende Aufstellung soll allen Interessierten die Suche nach den verstreuten Einzelbestimmungen erleichtern:
Inhalt:
- 1. Allgemeines
- 2. Aufsichtsstellen
- 3. Datenregister
- 4. Tätigkeitsberichte
- 5. Kontakt
- > Big Data
- > Cloud
- > EU DSGVO
- > Gemeinden
- > Gesetze
- > Grundsätzliches
- > Kameras
- > Pandemie
- > Polizei
- > Publikationen
- > Schengen/Dublin
- > Schulen
- > Sicherheit
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- > Soziale Medien
- > Studien
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- > Urteile