Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen Behörden im Kanton Thurgau öffentlich zugängliche Orte grundsätzlich mit technischen Geräten überwachen.
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Darf ein Einwohneramt die Adressen der Neuzuzüger an Vereine herausgeben?
Es steht im Ermessen der zuständigen Gemeindebehörde, ob es diese Daten an ortsansässige Vereine herausgeben will.
Dürfen Geburten, Trauungen oder Todesfälle publiziert werden?
Ohne gegenteiligen Wunsch darf die Gemeinde grundsätzlich alle Geburten,Trauungen und Todesfälle publizieren.
Dürfen Privatpersonen Kameras aufstellen?
Grundsätzlich nein, ausser der private Betreiber verfügt über ein höherwertiges privates Interesse.
Dürfen Schülerfotos im Internet publiziert werden?
Sind Personen bestimmt oder bestimmbar, soll deren Einverständnis eingeholt werden.
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