Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es wird sich sicherlich schon bald ergeben, wie die einzelnen Regelungen anzuwenden sind. Derzeit ist aber noch vieles unklar.
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Inhalt:
- 1. Allgemeines
- 2. Aufsichtsstellen
- 3. Datenregister
- 4. Tätigkeitsberichte
- 5. Kontakt
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