Seit die EU Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, müssen wir im Internet sehr oft die Bearbeitung unserer Personendaten zulassen. Sofern Sie nicht aufpassen, haben wir Zugang zu Ihren Mails!
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Eigene Handy-Kontakte werden an Chatprogramm weitergegeben
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Was sollten wir als Thurgauer Behörde beim Erstellen einer Webseite beachten?
Die EU-DSGVO gibt den Nutzern das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten. Was bedeutet das derzeit für die Behörden des Kantons Thurgau als Webseiten-Anbieter (Art. 13 EU-DSGVO)? Solange wir auf unserer Webseite keine Personendaten bearbeiten, besteht kein Handlungsbedarf. Andernfalls wird es nun aber kompliziert!
Was ist vor dem Versand eines Newsletters zu beachten?
Der Versand eines Newsletters kann problematisch werden, weil die EU-DSGVO zur Bearbeitung von Personendaten ein Einverständnis verlangt.
Vorsicht bei "OK - Einverstanden"
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt Einverständniserklärungen. Nun müssen wir vermehrt aufpassen, was wir beim Surfen und im Mail anklicken.
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