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Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.


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  1. EDÖB und Privatim: Leitfaden Wahlen und Abstimmungen


    Leitfaden

    Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (Privatim) haben einen Leitfaden "zur Anwendung des Datenschutzrechts auf die digitale Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz" herausgegeben.

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