Das Bundesgericht hat heute ein Urteil zur Videoüberwachung eines Mehrfamilienhauses veröffentlicht. Dieses gilt für die Überwachung durch Private (Urteil 4A_276/2015).
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Das Bundesgericht hat heute ein Urteil zur Videoüberwachung eines Mehrfamilienhauses veröffentlicht. Dieses gilt für die Überwachung durch Private (Urteil 4A_276/2015).
Gestern Abend, am 12. April 2016, wurde vom SRF Regionaljournal Ostschweiz ein Bericht zum LehrerOffice ausgestrahlt. In diesem wurde ein mögliches Leck an den Schulen mit LehrerOffice in Verbindung gebracht, was der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau aber keineswegs bestätigen kann.
Bestimmte Gruppierungen wollen das Bargeld abschaffen. Als Argument wird derzeit der Kampf gegen Drogenhandel und Geldwäsche genannt.
In der Europäischen Union wird derzeit die Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet. Diese wird sicherlich Auswirkungen auf Schweizer Anbieter haben.
Bisher sind kaum Urteile bekannt, bei welchen es um die Belästigung durch Modellflug-Drohnen mit Kameras geht. Aus Deutschland liegt nun eine Entscheidung vor.