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Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.


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  1. EMRK: Unfallversicherer darf nicht mehr überwachen


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    Das Bundesgericht hat es bisher erlaubt, dass die Invaliden- und Unfallversicherungen in privat einsehbarem Umfeld die Versicherten überwachen dürfen. Das wurde nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verboten. Es fehle an der nötigen gesetzlichen Grundlage zur Überwachung (Application no. 61838/10).

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