
In Deutschland existiert ein Internetportal, in welchem das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern mit einem Ampelschema bewertet werden kann. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass dies datenschutzrechtlich nicht zulässig ist (Aktenzeichen: 16 A 770/17).