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Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.


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  1. Mailantwort könnte an viele Personen gehen...


    Mailliste

    An der Universität Wien wurde ein Mail an die Mitglieder einer Mailingliste versandt. Wer darauf anwortete, hat sein Mail an alle Mitglieder weiter versandt. Da es um die Einreichung der Zulassungsunterlagen zum Studium ging, war der Versand an alle "etwas peinlich".

  2. Autofahrerbewertung verstösst gegen Datenschutz


    Krank

    In Deutschland existiert ein Internetportal, in welchem das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern mit einem Ampelschema bewertet werden kann. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass dies datenschutzrechtlich nicht zulässig ist (Aktenzeichen: 16 A 770/17).

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