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Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.


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  1. Keine Auskunft von KESB an Dritte


    KESB

    Das Obergericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass einer Kindesmutter in KESB-Verfahren keine Einsicht in die Akten ihren erwachsenen Sohn gewährt werden darf (Urteil PQ170040 vom 29.09.2017).

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