
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Die EU-DSGVO gibt den Nutzern das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten. Was bedeutet das derzeit für die Behörden des Kantons Thurgau als Webseiten-Anbieter (Art. 13 EU-DSGVO)? Solange wir auf unserer Webseite keine Personendaten bearbeiten, besteht kein Handlungsbedarf. Andernfalls wird es nun aber kompliziert!
Der Versand eines Newsletters kann problematisch werden, weil die EU-DSGVO zur Bearbeitung von Personendaten ein Einverständnis verlangt.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt Einverständniserklärungen. Nun müssen wir vermehrt aufpassen, was wir beim Surfen und im Mail anklicken.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es wird sich sicherlich schon bald ergeben, wie die einzelnen Regelungen anzuwenden sind. Derzeit ist aber noch vieles unklar.