Derzeit ist eine neue Art von Dashcams im Endstadium der Entwicklung. Diese Kameras sollen eine Nummernschilderkennung haben und zusätzlich automatisch vor schlechten Autofahrern warnen.
Bisher streiten sich die Datenschutzbeauftragten noch, ob es erlaubt sein soll, das gesamte Verkehrsgeschehen mit einer Kamera aufzunehmen. Mit den bisherigen Kameras soll im Falle eines Unfalls die Unschuld des Fahrers nachgewiesen werden können. Dashcams werden also heute nicht dazu eingesetzt, möglichst viele Personen am Strassenrand aufzunehmen, sondern haben den Zweck der Sicherung von Beweisen. Zudem werden die erfassten Daten bisher nicht permanent gespeichert, sondern - so quasi auf einer Endlosschlaufe - regelmässig und automatisch wieder gelöscht.
Neu wird nun aber eine Kamera entwickelt, welche die Nummernschilder der Verkehrsteilnehmer erkennt. Zudem soll diese in der Lage sein, gefährliche Verkehrssituationen zu erfassen. Wird dann eine gefährliche Situation erkannt, meldet die Kamera dies mitsamt der Nummer des - nach Ansicht der Kamera - gefährlichen Fahrers zu den Servern des Kameraherstellers.
Sobald Ihnen dann ein dermassen gemeldetes Fahrzeug begegnet, erhalten Sie umgehend einen Warnhinweis, dass Sie es mit einem gefährlichen Fahrer zu tun haben.
Eigentlich eine interessante, technische Möglichkeit; aber wehe, Sie gelangen selbst in diese in Amerika geführte Datei...
Derartige Dashcams verletzen die Persönlichkeitsrechte und sind datenschutzrechtlich nicht zugelassen.
(Stand: 14.07.2016)