Sie befinden sich im Bereich Datenschutz > Hier zum Bereich Öffentichkeitsprinzip!

Polizeiliche Erfassung der Bartträger?

Beitrag von ft

Einsicht

Derzeit sind Bärte wieder in Mode gekommen. Ein Rundschreiben der Kantonspolizei Thurgau zur "Früherkennung von Dschihad-Sympathisanten" hat das Medieninteresse geweckt.

Die Kantonspolizei hat im September 2015 diverse Behörden und Schulen ersucht, ihr zur Früherkennung von Dschihad-Sympathisanten gewisse Auffälligkeiten zu melden. Das Rundschreiben der Kantonspolizei finden Sie hier.

Die Polizei hielt damals fest, dass einzelne Auffälligkeiten wie äusserliche Veränderungen (Kleidung, Bart), plötzliche Sympathiebekundungen für den Islam oder der Rückzug aus dem sozialen Umfeld etc. gewisse Anhaltspunkte einer Radikalisierung darstellen könnten. Dies deute aber nicht zwingend auf eine Radikalisierung hin.

Das Thema "Bartträger" wurde von den Medien aufgenommen. Es stellte sich die Frage, ob im Thurgau die Bartträger neu polizeilich registriert werden.

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau konnte in die entsprechende Tätigkeit der Thurgauer Kantonspolizei umfassend Einblick nehmen. Die Abklärungen vor Ort haben ergeben, dass den Hinweisen aus der Bevölkerung zwar nachgegangen wurde, die gemeldeten Personen jedoch nicht polizeilich registriert worden sind. Zudem sind die involvierten Polizeikräfte bereits im Vorfeld klar angewiesen worden, allfällige Meldungen direkt an eine zentrale, qualifizierte Stelle weiter zu leiten, welche dann die nötigen Abklärungen und Wertungen vornahm. Somit ergibt sich, dass sich die allfälligen Befürchtungen, wonach im Kanton Thurgau auffällige Bürger ohne gesetzliche Grundlage "fichiert" werden, nicht erhärtet haben.

(Stand: 10.01.2016)