Seit Jahren wehrt sich der Konzern Microsoft dagegen, dass die in Irland gespeicherten Cloud-Daten an die amerikanische Regierung abgeliefert werden müssen. Der Supreme Court hat nun das Verfahren abgeschrieben. Verloren hat Microsoft inhaltlich aber dennoch.
Die höchsten amerikanischen Richter argumentieren damit, dass wegen dem neuen CLOUD Act eine neue Gesetzesgrundlage besteht, gestützt auf welche alle Cloud-Daten - seien diese in Europa oder in Übersee gespeichert - an die amerikanischen Behörden abgeliefert werden müssen. So hält das Gericht fest (Zitat):
A [service provider] shall comply with the obligations of this chapter to preserve, backup, or disclose the contents of a wire or electronic communication and any record or other information pertaining to a customer or subscriber within such provider’s possession, custody, or control, regardless of whether such communication, record, or other information is located within or outside of the United States. CLOUD Act §103(a)(1).
Oder mit anderen Worten etwas frei übersetzt:
Ein [Dienstanbieter] ist verpflichtet, alle elektronischen Nachrichten oder sonstigen Informationen über einen Kunden oder Abonnenten, die in seinem Zugriffsbereich liegen, zu bestätigen, zu sichern oder zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob sich solche Mitteilungen, Aufzeichnungen oder andere Informationen innerhalb oder ausserhalb der Vereinigten Staaten befinden. CLOUD Act § 103 (a) (1).
Das höchste Gericht erteilt somit den amerikanischen Behörden den Freipass, alle in Europa oder der Schweiz gespeicherten Cloud-Daten von den Dienstanbietern zu erhalten. Alle Cloud-Daten unserer Industrie, unserer Privatpersonen und von unseren Behörden fliessen damit ungefiltert zu den amerikanischen Behörden.
Das entsprechende Dokument finden Sie hier.
Wie sagt man so schön auf "Schweizerdeutsch": Klaut (Cloud) isch klaut (gestohlen)!
(Stand: 19.04.2018)