Gestern Abend, am 12. April 2016, wurde vom SRF Regionaljournal Ostschweiz ein Bericht zum LehrerOffice ausgestrahlt. In diesem wurde ein mögliches Leck an den Schulen mit LehrerOffice in Verbindung gebracht, was der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau aber keineswegs bestätigen kann.
Die Publikation des Tätigkeitsberichts 2015 des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau hat ein grosses Medieninteresse ausgelöst. In diesem Bericht wird unter anderem erwähnt, inwieweit eine Schule den Eltern Auskunft über die gespeicherten Personendaten erteilen müsse. Es wird festgehalten, dass den Eltern grundsätzlich ein Einsichtsrecht zusteht, falls die persönlichen Arbeitsmittel der Lehrpersonen - und darunter ist insbesondere das Werkzeug "LehrerOffice" zu verstehen - auch anderweitig verwendet werden.
Leider wurde dies im gestrigen Bericht des SRF Regionaljournals Ostschweiz zu weit gehend dargestellt. Es wurde von einer "Lücke im LehrerOffice" gesprochen. Das sehe ich als Datenschutzbeauftragter des Kantons Thurgau nicht so. Eine derartige Darlegung entspricht nicht meinen Wahrnehmungen.
Soweit ich es als Datenschutzbeauftragter beurteilen kann, ist die Anwendung "LehrerOffice" und das dazugehörige DB-Hostingangebot von Roth Soft AG sicher und erfüllt die Datenschutzbestimmungen.
Das angesprochene Datenschutzproblem liegt also nicht beim Werkzeug "LehrerOffice" selbst, sondern darin, dass den Lehrpersonen bewusst gemacht werden muss, dass sie nur diejenigen Daten in das LehrerOffice eintragen dürfen, welche wirklich benötigt werden. Andere Personendaten dürfen nicht gespeichert werden.
(Stand: 14.04.2016)