Unter der Rubrik EU-DSGVO werden die ersten Erfahrungen mit der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung aufgeführt. Zum besseren Verständnis werden für die Behörden im Kanton Thurgau die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Für die Behörden im Kanton Thurgau könnten sich die folgenden Änderungen ergeben:
- Anwendbar: Die EU-DSGVO ist für uns anwendbar,
- wenn wir in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten (beispielsweise Newsletter),
- wenn das Verhalten betroffener Personen beobachtet wird, soweit dieses in der Union erfolgt (beispielsweise Google Analytics auf Webseite) oder
- wenn wir Personendaten durch einen in der EU domizilierten Auftragsverarbeiter bearbeiten lassen (beispielsweise Cloud). Anwendbarkeit
WhatsApp: Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp wollen oft eine Berechtigung für unsere Kontaktdaten. Wir haben aber kaum eine genügende Ermächtigung von all unseren Kontakten, deren Personendaten weitergeben zu dürfen. WhatsApp
Webseite: Sobald durch unsere Webseite Personendaten von Seitenbesuchern bearbeitet werden, haben wir darauf hinzuweisen. Die erforderlichen Hinweise sind sehr weitgehend. Webseite
Newsletter: Der Versand eines Newsletters verlangt nach einem klaren Einverständnis der jeweiligen Empfänger. Newsletter
OK-Anklicken: Ein vorschnelles Anklicken einer Einverständniserklärung kann Ihr System gefährden. Anklicken
Der Link, der lügt: Im Internet "Datenschutz zulassen" und Ihre Mails gehören uns! Mail
Facebook: Urteil EuGH zur Verantwortlichkeit eines Facebook-Fanpage-Betreibers (Fehlende Cookie-Warnung). Cookies
Schulen: Ein Überblick zu den Auswirkungen der EU-DSGVO auf die Schulen im Kanton Thurgau. Schulen
(Stand: 25.07.2018)