Der Europäische Gerichtshof stellt sich gegen Facebook, da die Daten der europäischen Internetentbenutzer in den USA nicht genügend vor dem Zugriff durch die Behörden geschützt seien.
Am 25. Juni 2013 legte Herr Maximillian Schrems bei dem für Facebook zuständigen Datenschutzbeauftragten in Irland eine Beschwerde ein, mit der er ihn im Wesentlichen aufforderte, in Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse Facebook Ireland die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten zu untersagen. Er machte geltend, das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten gewährleisteten keinen ausreichenden Schutz der in diesem Land gespeicherten personenbezogenen Daten vor den Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden. Dabei verwies er auf die von Herrn Edward Snowden enthüllten Tätigkeiten der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten, insbesondere der National Security Agency (NSA).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam nun zum Ergebnis, dass Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr so auszulegen sei, dass eine Anfrage, ob ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleiste, durch den Datenschutzbeauftragten des entsprechenden Landes - trotz anderer staatsvertraglicher Regelung wie beispielsweise dem "Safe Harbor Abkommen" - dennoch überprüft werden soll.
Aus dem neuen Urteil ist herauszulesen, dass die Daten von europäischen Internetbenutzern in den USA nicht genügend vor dem staatlichen Zugriff geschützt sind.
Die entsprechende Urteil finden Sie hier.
(Stand: 06.11.2015)