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EU hat neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Beitrag von ft

Datenschutz-Grundverordnung

Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es wird sich sicherlich schon bald ergeben, wie die einzelnen Regelungen anzuwenden sind. Derzeit ist aber noch vieles unklar.

In der Europäischen Union ist die neue Datenschutz-Grundverordnung nun anwendbar. Diese ist in der Schweiz nicht direkt als Gesetz gültig. Dennoch sollte sie in der Schweiz beachtet werden:

Wie im Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten (2017) bereits erwähnt, kann das Problem darin bestehen, dass ein Einwohner der Europäischen Union irgendwo in der EU gegen einen Schweizer Betrieb (und allenfalls gegen eine Schweizer Behörde?) klagt und vor dem ausländischen Richter darlegt, dass sein Datenschutzrecht verletzt wurde. Das Urteil des europäischen Richters könnte dann - soweit es nicht gegen den Schweizer "ordre public" verstösst - in der Schweiz vollstreckt werden.

Nach heutigem Kenntnisstand kann die Datenbearbeitung mit EU-Bezug vor allem in folgenden Fällen problematisch werden:

  1. Es werden in der EU Waren oder Dienstleistungen angeboten (auf Webseite, in Prospekten etc.), unabhängig davon, ob dafür eine Zahlung zu leisten wäre.
  2. Es wird das Verhalten von betroffenen Personen beobachtet, soweit dieses in der Union erfolgt (Profiling, Datensammlung über EU-Personen etc.).
  3. Es werden Personendaten durch einen Auftragsverarbeiter in der Union bearbeitet (Webseite bei EU-Anbieter und dadurch in EU-Cloud etc.).

Bisher sind noch keine konkreten Anwendungspunkte bekannt. Es ist davon auszugehen, dass schon bald die ersten ausländischen Anwälte Abmahnungen starten werden, obwohl die entsprechende Rechtsgrundlagen wohl eher dürftig sind.

Gerne werden wir in nächster Zeit unter der Rubrik EU-DSGVO über die ersten Erfahrungen mit der neuen Verordnung berichten.

(Stand: 30.05.2018)