Microsoft hat sich soeben erfolgreich dagegen gewehrt, dass in Irland gespeicherte E-Mails an die US-Regierung herausgegeben werden. Gewinnt nun der Datenschutz auch in Übersee wieder an Bedeutung?
Der zweite Gerichtsbezirk des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten in New York (2nd U.S. Circuit Court of Appeals) hat gestern im Verfahren Nr. 14-2985 entschieden, dass die US-Regierung nicht berechtigt sei, die im Ausland gelagerten Kundendaten eines amerikanischen Service Providers heraus zu verlangen.
The focus of those provisions is protection of a user's privacy interests. Accordingly, the SCA does not authorize a U.S. court to issue and enforce an SCA warrant against a United States-based service provider for the contents of a customer's electronic communications stored on servers located outside the United States.
Der Sprecher des Staates, Peter Carr, teilte mit, dass man über das Urteil enttäuscht sei und dass man die möglichen Optionen prüfen werde [1]. Warten wir also ab, ob dieses Urteil nun eine Wende für den US-Datenschutz darstellen wird oder ob es sich hier bloss um ein Zwischenurteil zur Beruhigung der Gemüter handelt [2].
Gerne können Sie das nun veröffentlichte Urteil von unserem Server herunterladen.
[1] | Matt Day: The Seatle Times, "Feds can't force Microsoft to turn over emails stored abroad, court rules", originally published July 14, 2016 |
[2] | Anmerkung: Derzeit tobt ein regelrechter Kampf, wer vermehrt Cloud-Kunden akquirieren kann. Es geht somit um wirtschaftliche Interessen. Ein gegenteiliges Urteil hätte für Microsoft-Office 365 vernichtend sein können. (Stand: 15.05.2016) |