Sie dürfen wissen, ob Ihre Personendaten im Schenger Informationssystem (SIS) bearbeitet werden.
Seit 1985 besteht das Abkommen von Schengen. Dieses fördert den freien Reiseverkehr. So sieht das Abkommen vor, dass die Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben werden, demgegenüber jedoch verstärkte Kontrollen an den Aussengrenzen durchgeführt werden (sollen). Zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei wurde das Schenger Informationssystem (SIS) aufgebaut.
Am 5. Juni 2005 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Assoziierungsabkommen von Schengen gutgeheissen. Bald darauf erhielt auch die Schweiz einen Zugang zu den entsprechenden Informationsdaten der anderen teilnehmenden Staaten.
Es ist aber nicht so, dass nur die Schweiz Zugang auf die fremden Daten hätte. Vielmehr haben auch die ausländischen Polizeistellen Zugriff auf unsere entsprechenden Polizeidaten. Um Missbräuche zu vermeiden, verlangt deshalb das Abkommen, dass in allen teilnehmenden Ländern eine nationale Kontrollinstanz auf dem Gebiet des Datenschutzes eingerichtet werde:
In der Schweiz werden die verlangten Aufsichtstätigkeiten durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (für Bundessachen) sowie durch die jeweiligen kantonalen Datenschutzbeauftragten (für Kantonssachen) durchgeführt. Im Kanton Thurgau wird regelmässig geprüft, ob der Datenschutz bei der Bearbeitung von Schengendaten eingehalten wird.
Aber auch als Privatperson haben Sie gewisse Kontrollrechte:
Sollten Sie daran interessiert sein, ob Sie im Schenger Informationssystem (SIS) registriert sind, können Sie beim Bundesamt für Polizei (fedpol) ein entsprechendes Auskunfsbegehren stellen. Verwenden Sie dazu dieses Musterschreiben (Muster EDÖB).
(Stand: 14.12.2015)