In der Europäischen Union wird derzeit die Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet. Diese wird sicherlich Auswirkungen auf Schweizer Anbieter haben.
Die Medien haben schon ausführlich darüber berichtet, dass derzeit in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet wird. Der Anwendungsbereich der geplanten Verordnung ist weit gefasst und kann deshalb auch Schweizer Anbieter mit umfassen. So bestimmt das neue Regelwerk in Art. 3 Ziff. 3 lit. a:
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von in der Union aufhältigen betroffenen Personen durch einen nicht in der Union niedergelassenen für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung
- dazu dient, betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist (...)
Sofern also ein Schweizer Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen in der EU anbietet, wird sich ein ausländischer Richter als zuständig erachten, die Sache zu beurteilen. Sollte dabei der ausländische Richter feststellen, dass dessen Datenschutzrecht verletzt wurde, kann dies zu hohen Bussen für unsere Betriebe führen. Es empfiehlt sich somit, sich allmählich mit der Materie zu beschäftigen.
Den vorläufigen Text finden Sie im Original hier oder auf unserem Server.
(Stand: 04.04.2016)