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Dashcam mit Dauerüberwachung ist unzulässig

Beitrag von ft

Dascam

Das Amtsgericht München hat eine Fahrzeughalterin verurteilt, weil sie dauerhaft Videoaufnahmen der vor und hinter ihr befindlichen Fahrzeuge anfertigte (Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17).

Ein parkiertes Fahrzeug wurde beschädigt. Die darin installierte Videoeinrichtung (Dashcam, Armaturenbrett-Kamera), hat dauernd Aufzeichnungen gemacht. Diese hat die Fahrzeughalterin der Polizei übergeben.

Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Strassenraums das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze und einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht darstelle. Die Fahrzeughalterin, welche der Polizei das Videomaterial zur Verfügung stellte, wurde zu einer Geldbusse von 150 Euro verurteilt.

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg richtig kommentiert, hätte dieser Konflikt aber mit dem Einsatz intelligenter Videosysteme, verbunden mit einer automatischen periodischen Löschung, gelöst werden können. Dieser Ergänzung ist vollumfänglich zuzustimmen.

Die Medienmitteilungen des Amtsgerichts und des Landesdatenschutzbeauftragten sind herunterladbar.

(Stand: 22.10.2017)