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Darf ein Kanton quelloffene Software veröffentlichen?

Beitrag von ft

Gutachten_Opensource

Der Kanton Bern hat mit einem Rechtsgutachten abklären lassen, ob es nach geltendem Recht zulässig sei, dass der Staat quelloffene Software, die er selber nutzt und über deren Urheberrecht er verfügt, unter einer "Open-Source"-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

Bei Open Source Software handelt es sich um Computerprogramme, bei welchen der Quellcode, d.h. die eigentlichen Programmzeilen, nicht geheim, sondern öffentlich sind. Derartige Software wird auch in der Verwaltung eingesetzt. Dies hat den grossen Vorteil, dass durch die Transparenz und Offenheit ermöglicht wird, den Ablauf des Programmes zu verstehen, was bei einer geschlossenen Software nicht der Fall ist.

Der Kanton Bern hat nun mit einem Gutachten abklären lassen, ob ein Kanton ohne die Schaffung einer neuen gesetzliche Grundlage berechtigt ist, den eigenen offenen Programmcode der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das umfangreiche Gutachten finden Sie hier.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass es sich bei der Verwendung von Open Source Software um eine Beschaffung von Ressourcen für die Bedarfsverwaltung handle. Durch die Bedarfsverwaltung werden Mittel bereitgestellt, damit die Verwaltung überhaupt funktioniert. Für die Bedarfsverwaltung sei, solange keine schwere Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit Dritter erfolge, grundsätzlich keine besondere gesetzliche Grundlage notwendig.

(Stand: 31.08.2016)