In Hamburg wurde eine Unternehmung zu einer Busse von 15'000.- Euro verurteilt, weil sie nur anhand des Wohnortes einer Person eine Beurteilung über deren Kreditwürdigkeit abgegeben hat (Amtsgericht Hamburg 233 OWi 12/17).
In Deutschland bietet eine private Auskunftei "Bonitätsinformationen zur besseren Einschätzung der täglichen Risiken in Geschäftsbeziehungen mit Firmen und Konsumenten" an. Da sie bei einer Anfrage über eine bestimmte Person keine konkreten Daten hatte, wurde die Auskunft einzig aufgrund der Wohnumgebung der Person erteilt. Die Kreditwürdigkeit dieser Person wurde somit einzig durch deren Wohnlage ermittelt. Das kann zu falschen und diskriminierenden Ergebnissen führen.
Das Amtsgericht Hamburg hat nun das vom dortigen Datenschutzbeauftragten verhängte Bussgeld in der Höhe von 15'000.- Euro vollumfänglich geschützt.
Es ist davon auszugehen, dass die Bussenhöhe bei Datenschutzverletzungen in nächster Zeit weiter ansteigen wird.
(Stand: 14.04.2017)