In Deutschland hat die Betreiberin eines Internet-Knotenpunktes (DE-CIX) beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst (bzw. BMI) geklagt, damit die dort durchlaufenden Daten nicht abgegriffen werden. Das Urteil ist zugunsten des Bundesnachrichtendienstes ausgefallen.
Spätestens seit den Enthüllungen von Herrn Snowden sollte uns bekannt sein, dass der Bundesnachrichtendienst auf die Daten der Internet-Knotenbetreiber zugreift. Der deutsche Bundesnachrichtendienst darf nun mit dem neuen Urteil aus Leipzig weiterhin bei der Durchführung strategischer Fernmelde-Überwachungsmassnahmen auf die Daten, welche in Frankfurt am Main durchlaufen, zugreifen. Somit hat der Bundesnachrichtendienst weiterhin Zugriff auf den grössten Internetknoten der Welt (nach Verkehrsaufkommen berechnet).
Zwar verlangt § 10 des deutschen Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz - G 10), dass nur 20 Prozent der Leitungskapazität über den Nachrichtendienst abgeleitet werden dürfe. Da die Anbieter die Leitungskapazität aber entsprechend höher bemessen, wird ein weitaus grösserer Datenumfang als nur gerade "20 vom Hundert" - wenn nicht gar alles - abgesaugt.
Wir müssen uns somit weiterhin bewusst sein, dass auch unser Internetverkehr aus der Schweiz in Deutschland überwacht wird. Seien wir also weiterhin vorsichtig, was wir alles im Netz bekannt geben!
Die Pressemeldung zum entsprechenden Urteil finden Sie hier.
(Stand: 12.06.2018)