Sie befinden sich im Bereich Datenschutz > Hier zum Bereich Öffentichkeitsprinzip!

Bundesgericht: Videoüberwachung Mehrfamilienhaus

Beitrag von ft

Videoueberwachung-Symbolbild

Das Bundesgericht hat heute ein Urteil zur Videoüberwachung eines Mehrfamilienhauses veröffentlicht. Dieses gilt für die Überwachung durch Private (Urteil 4A_276/2015).

Vor etwa zwei Jahren liessen die Vermieter im Aussen- und Innenbereich eines Mehrfamilienhauses sowie in der Autoeinstellhalle eine Videoüberwachungsanlage mit insgesamt zwölf Kameras installieren. Ein Mieter forderte die Vermieter schriftlich auf, die Überwachungskameras zu entfernen. Daraufhin reichte dieser bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ein Schlichtungsgesuch ein. Er stellte das Begehren, die fraglichen Videokameras seien zu entfernen. Da in der Sache keine Einigung erzielt wurde, landete der Streitfall schliesslich vor dem Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat grundsätzlich die Interessen der Mieter an der eigenen Privatsphäre geschützt. So stelle die dauerhafte Überwachung im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses im konkreten Fall einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar, weil dadurch eine systematische Erhebung des Verhaltens der Mieter ermöglicht werde.

Angesichts der überschaubaren Verhältnisse mit nur wenigen Mietparteien - d.h. die Bewohner kennen sich gegenseitig - sowie wegen fehlender Hinweise auf eine konkrete Gefährdung, habe die Vorinstanz die mit der Videoüberwachung verbundene Beeinträchtigung der Privatsphäre nachvollziehbar als übermässig und durch die Ziele der Überwachung (Prävention und Aufklärung von Einbrüchen und Vandalismus) als nicht ausreichend gerechtfertigt erachtet.

Das Urteil schützt somit das Persönlichkeitsrecht der Mieter. So ist ein Teil der installierten Kameras zu entfernen. Das Urteil finden Sie hier.

(Stand: 18.04.2016)