
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Die EU-DSGVO gibt den Nutzern das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten. Was bedeutet das derzeit für die Behörden des Kantons Thurgau als Webseiten-Anbieter (Art. 13 EU-DSGVO)? Solange wir auf unserer Webseite keine Personendaten bearbeiten, besteht kein Handlungsbedarf. Andernfalls wird es nun aber kompliziert!
Der Versand eines Newsletters kann problematisch werden, weil die EU-DSGVO zur Bearbeitung von Personendaten ein Einverständnis verlangt.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt Einverständniserklärungen. Nun müssen wir vermehrt aufpassen, was wir beim Surfen und im Mail anklicken.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es wird sich sicherlich schon bald ergeben, wie die einzelnen Regelungen anzuwenden sind. Derzeit ist aber noch vieles unklar.