Unter der Rubrik EU-DSGVO werden die ersten Erfahrungen mit der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung aufgeführt. Zum besseren Verständnis werden für die Behörden im Kanton Thurgau die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Beiträge von ft:
Der Link, der lügt
Seit die EU Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, müssen wir im Internet sehr oft die Bearbeitung unserer Personendaten zulassen. Sofern Sie nicht aufpassen, haben wir Zugang zu Ihren Mails!
Signal, Telegram, Threema und WhatsApp
Derzeit wird in den Medien der Einsatz von WhatsApp an Schulen thematisiert. Dabei geht es vor allem um die Alterslimite. Diese ist aber nicht das Hauptübel. Hier ein kleiner Vergleich von wenigen Chat-Programmen. Eine absolute Empfehlung gibt es aber bisher nicht.
Eigene Handy-Kontakte werden an Chatprogramm weitergegeben
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Was sollten wir als Thurgauer Behörde beim Erstellen einer Webseite beachten?
Die EU-DSGVO gibt den Nutzern das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten. Was bedeutet das derzeit für die Behörden des Kantons Thurgau als Webseiten-Anbieter (Art. 13 EU-DSGVO)? Solange wir auf unserer Webseite keine Personendaten bearbeiten, besteht kein Handlungsbedarf. Andernfalls wird es nun aber kompliziert!
Inhalt:
- 1. Allgemeines
- 2. Aufsichtsstellen
- 3. Datenregister
- 4. Tätigkeitsberichte
- 5. Kontakt
- > Big Data
- > Cloud
- > EU DSGVO
- > Gemeinden
- > Gesetze
- > Grundsätzliches
- > Kameras
- > Pandemie
- > Polizei
- > Publikationen
- > Schengen/Dublin
- > Schulen
- > Sicherheit
- > Smartmeter
- > Soziale Medien
- > Studien
- > Überwachung
- > Urteile