
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes Gericht der Europäischen Union bestimmt, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist (Urteil Nr. C-210/16). Es ging um die Verwendung von Cookies ohne entsprechenden Warnhinweis.